Autokennzeichen – was Kfz-Fahrer wissen sollten

Ein Autokennzeichen ist mehr als eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Es dient der Identifikation von Fahrzeugen und unterliegt bestimmten Regeln. Wir erklären den Aufbau von Nummernschildern, die Möglichkeiten zur Reservierung eines Wunschkennzeichens sowie besondere Kennzeichenarten.

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So sind die Nummernschilder aufgebaut

Das Kennzeichen besteht aus einem sogenannten Unterscheidungszeichen und aus der Erkennungsnummer. Das Unterscheidungszeichen bildet den ersten Teil des Nummernschilds. Es besteht aus einem bis drei Buchstaben. Diese stehen bei Privatfahrzeugen und bei Unternehmensfahrzeugen für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug gemeldet ist. Fahrzeuge von Landes- oder Bundesorganen wie der Bundeswehr, dem THW oder der Bundespolizei dürfen eigene Unterscheidungszeichen tragen. Im Unterscheidungszeichen dürfen auch Umlaute wie Ä oder Ü enthalten sein. Bei der Erkennungsnummer sind diese nicht erwünscht. 

Die Erkennungsnummer sorgt dafür, dass ein Fahrzeug eindeutig zuweisbar ist. Sie besteht aus ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Die Erkennungsnummer kann der Fahrer unter bestimmten Voraussetzungen selbst auswählen und eine Kennzeichenreservierung vornehmen.

Deutsche Nummernschilder gehören zu den Euro-Kennzeichen. An der linken Seite befindet sich daher ein blaues Band mit zwölf Sternen und dem Ländercode in Großbuchstaben.

Wunschkennzeichen – das gilt es zu beachten

Das Wunschkennzeichen kann an der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle reserviert werden. Es dürfen nur Buchstaben- und Zahlenkombinationen gewählt werden, die noch nicht für ein anderes Fahrzeug mit derselben Unterscheidungsnummer vergeben sind. Im Anschluss an die Reservierung bekommt der Fahrzeughalter eine Bestätigung mit der Reservierungsnummer und der Gültigkeitsdauer. Für die Reservierung sind meist Gebühren fällig. Sowohl die Reservierung des Kennzeichens als auch das Bezahlen der Gebühren kann mittlerweile online erledigt werden. Mit der Reservierungsbestätigung und den weiteren notwendigen Unterlagen geht es anschließend zur Zulassungsstelle, um das Fahrzeug anzumelden und das Wunschkennzeichen zu bekommen. 

Bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind auf Kennzeichen verboten. Die Erkennungsnummer und die Zusammenstellung aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nach § 9 der FZV „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“. Dabei handelt es sich überwiegend um verfassungsfeindlich konnotierte Abkürzungen und Abkürzungen bzw. Symbole mit Bezug zum Nationalsozialismus. 

Vorteile eines Wunschkennzeichens

Ein Wunschkennzeichen hat den Vorteil, dass das Fahrzeug in bestimmten Situationen leichter identifiziert oder wiedergefunden wird. Dies kann beispielsweise bei Fahrzeugflotten von Unternehmen, die das gleiche Fahrzeugmodell mehrfach nutzen, von Vorteil sein. Das Wunschkennzeichen kann auch Teil des Werbe- und Marketingkonzepts einer Firma werden. Bei Privatfahrzeugen hat das Wunschkennzeichen oft eine emotionale Bedeutung. Meist stehen die Buchstaben- und Zahlenkombinationen für bestimmte Personen oder Ereignisse. 

Schon gewusst? Besondere Wunschkennzeichen haben einen Sammlerwert. Sehr seltene oder beliebte Kombinationen können im Wert steigen.

Das Nummernschild ist Pflicht

Jedes Fahrzeug in Deutschland, das eine Zulassung für den Straßenverkehr hat, muss mit einem Kennzeichen ausgestattet sein. Geregelt wird die Kennzeichenpflicht durch § 10 der Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung. Neben den üblichen Kennzeichen gibt es Sonderkennzeichen für bestimmte Fahrzeuge. So ist ein rotes Kennzeichen ein Überführungskennzeichen. Es darf ausschließlich von Händlern, Sachverständigen und Sammlern von Oldtimern genutzt werden. Das Kurzzeitkennzeichen dient als Überführungskennzeichen für Privatleute. Es darf fünf Tage genutzt werden. Für den Autotransport ins Ausland gibt es das Ausfuhrkennzeichen. Das Saisonkennzeichen ist für Autos, die lediglich für eine bestimmte Zeit im Jahr angemeldet sind. Am E-Kennzeichen erkennt man Elektroautos.