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Änderungen für Autofahrer im Jahr 2019

E-Autos nicht mehr lautlos
Die Hoffnung dass E-Autos geräuschlos bleiben, müssen wir Ihnen leider nehmen. Damit die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist, dürfen die E-Autos nicht mehr lautlos fahren. Ab dem 01. Juli 2019 wird aufgrund dessen das AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) verpflichtend.
Aufgabe des AVAS ist es, die Umgebung mit alternativen Motorgeräuschen zu beschallen.
Auto-Zulassung jetzt auch online machbar
Wer kennt es nicht, trotz Termin bei der Zulassungsstelle werden die Stunden im Wartezimmer immer länger, denn der Termin ist keine Garantie für Pünktlichkeit. Mit diesen Änderungen könnte das alles der Vergangenheit angehören.
In der Vergangenheit konnte man sein Auto zwar schon selbst online abmelden, aber noch nicht anmelden. Doch im Laufe des Jahres 2019 soll es möglich sein, Erstzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen für Ihr Auto online durchzuführen.
Halbierter Steuersatz für Elektro- und Hybridfahrzeuge als Dienstwagen
Eine positive Nachricht für die dienstlichen Nutzer von E - und Hybridfahrzeugen. Bis zum 31. Dezember 2021 gilt die Regelung, dass Sie ihr Fahrzeug nur noch zu einem Steuersatz von 0,5% versteuern müssen.
Neue Kfz-Versicherungstarife
Die Kfz-Versicherungstarife werden ab dem 01. Januar neuerdings mittels der Typ- und Regionalklassen ermittelt.
Einstufungen der Typklassen werden an der Schadens- und Unfallbilanz eines Fahrzeugs gemessen. Alle Fahrzeuge haben drei Typklassen, eine für Haftpflicht, eine für Teilkasko und eine für Vollkasko.
Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Frankfurt und Stuttgart
Betroffen von diesem Verbot sind in Frankfurt Dieselfahrzeuge mit Euro 4 oder schlechter, sowie Benziner mit Euro 1 und 2. Dieses Fahrverbot wird höchstwahrscheinlich ab Februar 2019 für die derzeitige Umweltzone in Kraft treten. Das Verbot soll ab September sogar auf Autos mit Euro 5 ausgeweitet werden.
In Stuttgart gilt ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4 oder schlechter. Es besteht eine Übergangsfrist für Anwohner und Handwerksbetriebe, diese geht bis zum 01. April. Taxen, Reisebusse und Oldtimer mit einem entsprechenden Kennzeichen sind vom Fahrverbot ausgeschlossen, sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge.